Verhinderungspflege

 

Die Verhinderungspflege wird auch Urlaubspflege oder Ersatzpflege genannt, weil sie zur Entlastung und Vertretung pflegender Angehöriger dient.

Ihr Anspruch bei der Verhinderungspflege:

  • Die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende des Kalenderjahres.
  • Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine mindestens sechsmonatige Pflegezeit.

Die Kosten der Pflege werden von der Pflegekasse stundenweise übernommen (bis max. 1612 Euro /2418 Euro) bzw. für max. 6 Wochen im Jahr, wenn die Leistungen tageweise in Anspruch genommen werden.